Tel. 033 671 20 71
Fax 033 671 50 18
Schwandistrasse 13
3714 Frutigen

Gefahrengut 1.4 S / 4.1

Der Versand von Bengalartikeln und Wunderkerzen (UN-Nr. 0337, Feuerwerkskörper) wird als Gefahrgut 1.4 S deklariert und gekennzeichnet.

Der Versand der übrigen Artikel (UN-Nr.2254 Sturmzündhölzer) wird als Gefahrgut 4.1 deklariert und gekennzeichnet. Da wir kleinere Verpackungseinheiten anwenden fallen unsere Lieferungen meisten unter LQ (Limited Quantity).

Alle Verpackungen sind von einer Fachstelle geprüft und zugelassen.

Für den Transport von kleinen Mengen Feuerwerk kommt die sogenannte  "Freigrenze" zur Anwendung. Diese erlaubt den Transport unbegrenzter Menge Kilogramm NEM der Gefahrklasse 1.4 S und 4.1.  Bewegen Sie sich noch in diesen Mengen, so müssen nicht alle Bestimmungen des ADR erfüllt werden. Zwingend aber müssen Sie:

  • instruiert (ausgebildet) sein
  • die entsprechenden Papiere mitführen
  • einen zugelassenen und geprüften 2 kg Feuerlöscher mitführen
  • in Originalverpackungen transportieren
  • allgemeine Verhaltensregeln wie Rauchverbot, Zusammenladeverbot, etc. beachten

Sämtliche Bestimmungen können Sie unter www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_621/index.html nachlesen.

Bei Fragen geben wir Ihnen gerne persönlich Auskunft.